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DSGVO – eine europäische Verordnung, die auch die Schweiz betrifft

Seit Mai 2018 ist die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Kraft. Obwohl die Verordnung in der Europäischen Union eingeführt wurde, gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung sowohl für Schweizer Unternehmen mit einer Niederlassung in der EU als auch für Unternehmen mit Sitz in der Schweiz, die auf dem Gebiet der EU tätig sind. Die neue Verordnung vereinheitlicht die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine direkt oder indirekt identifizierbare Person beziehen. Das können Vornamen, Fotos, E-Mail-Adressen, IP-Adressen oder Beiträge in sozialen Netzwerken sein.

Mit dem neuen EU-Datenschutzrecht sollen die Rechte der EU-Bürger auf den Schutz ihrer personenbezogenen Daten gestärkt werden. Darüber hinaus nimmt die EU-DSGVO auch Unternehmen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten stärker in die Pflicht. Betroffen sind beispielsweise Unternehmen, die eine mit Google Analytics verknüpfte Website betreiben, auf die auch Nutzer aus dem EU-Raum Zugriff haben.

Um die Website DSGVO-konform zu betreiben, müssen Webseitenbetreiber Betroffene künftig in der Datenschutzerklärung darüber informieren, dass personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden. Zudem verlangt die EU-Datenschutzgrundverordnung, dass die Nutzer den Unternehmen eine gültige Einwilligung zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erteilen.

Ab September 2023 greifen weitere Anpassungen. Wichtig: Mit dem neuen DSG führt für Websites kein Weg an einer aktuellen und vollständigen Datenschutzerklärung vorbei.

dieXperten - Tipp: Was gehört ins Impressum
  • Name und Adresse: Der vollständige Name des Betreibers der Website (natürliche Person oder Unternehmen) und die vollständige Adresse des Unternehmens oder des Wohnsitzes der natürlichen Person.
  • Kontaktdaten: Telefonnummer und E-Mail-Adresse, unter denen der Betreiber der Website erreichbar ist.
  • Rechtsform: Falls die Website im Namen eines Unternehmens betrieben wird, muss die Rechtsform des Unternehmens (z. B. Aktiengesellschaft, GmbH) angegeben werden.
  • Handelsregistereintrag: Falls das Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist, sollte die Handelsregisternummer angegeben werden.
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID): Sofern das Unternehmen umsatzsteuerpflichtig ist, sollte die UID angegeben werden.
  • Vertretungsberechtigte Person: Wenn das Unternehmen einen Vertreter hat, sollte dessen Name und Position angegeben werden.
  • Zuständige Aufsichtsbehörde: Wenn das Unternehmen einer spezifischen Aufsichtsbehörde unterliegt (z. B. Finanzdienstleister, Gesundheitsdienstleister), sollte der Name der Behörde angegeben werden.
  • Haftungsausschluss: Ein Hinweis auf den Haftungsausschluss kann empfehlenswert sein, um die Verantwortung für externe Links oder Inhalte Dritter zu begrenzen.
  • Urheberrecht: Ein Hinweis auf das Urheberrecht und die Nutzung der Inhalte der Website sollte ebenfalls enthalten sein.
Kernpunkte des neuen Datenschutzgesetzes

Mehr Datenschutz

Das Gesetz sieht einen besseren Schutz personenbezogener Daten vor, indem es nicht nur Datenpannen verhindert, sondern auch dem Einzelnen mehr Macht darüber gibt, wie seine Daten gesammelt, genutzt und weitergegeben werden.

Transparente Informationspflicht

Das Gesetz verlangt, dass Unternehmen und Organisationen klar und ehrlich darüber informieren, welche personenbezogenen Daten sie erheben, wie sie diese verarbeiten und wie lange sie sie speichern. Dazu gehört auch die Pflicht, Personen über Datenschutzverletzungen zu informieren.

Recht auf Löschung und Datenübertragbarkeit

Das Gesetz gibt Einzelpersonen das Recht, von Unternehmen die Löschung ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen. Ausserdem können sie verlangen, dass ihre Daten in einem gängigen Format übertragen werden, damit sie problemlos zu einem anderen Anbieter wechseln können.

Bestellung von Datenschutzbeauftragten

Das Gesetz verpflichtet Unternehmen und Organisationen, Datenschutzbeauftragte zu benennen, die die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen überwachen und sicherstellen.

Strenge Sanktionen

Das Gesetz sieht hohe Strafen für Verstösse gegen die Datenschutzbestimmungen vor. Damit soll sichergestellt werden, dass Unternehmen und Organisationen den Datenschutz ernst nehmen.

Was sind Auswirkungen des DSG auf Websites?

  1. Falls Google Fonts benutzt werden, sollten diese lokal eingebunden werden
  2. Eine stets aktuelle Datenschutzerklärung muss aufgeschaltet werden.
  3. Ein Cookie-Hinweis muss eingebaut sein
  4. Ein Impressum ist Pflicht

PrivacyBee

Vertrauen Sie nicht auf irgendwelche Generatoren, die zahlreich im Web angeboten werden. Zusammen mit unserem Partner Domenig & Partner Rechtsanwälte AG sorgen wir für eine wasserdichte und immer aktuelle Datenschutzerklärung.

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